Als approbierte psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie bin ich in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung), sodass ich sämtliche Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten in Rechnung stelle. 

In meiner Praxis besteht die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen als privat Versicherte:r oder Selbstzahler:in in Anspruch zu nehmen.
Angebote wie Coaching oder Paartherapie gehören nicht zum Leistungskatalog der privaten Krankenkassen und sind daher Selbstzahler:innen-Leistungen.

Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung richten sich für privat Versicherte, Beihilfeberechtigte, sowie Selbstzahler nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Oft übernimmt die private Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle einen Teil der Kosten. Ich empfehle ihnen sich vorab bei der zuständigen Stelle über den Erstattungsumfang zu informieren.

Als Selbstzahler:in tragen Sie die Kosten selbst – es ist somit keine Genehmigung durch eine Krankenkasse oder Beihilfestelle notwendig. Zudem erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei der jeweiligen Stelle.

Eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Psychotherapie. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, zunächst mehrere sogenannte probatorische Sitzungen in Anspruch zu nehmen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung Ihrer Anliegen. Im Anschluss können sie entscheiden, ob Sie eine Therapie bei mir beginnen möchten.